23. 02. 2025

Daniel Schuh (48 Jahre):
Wir hoffen auf Aufklärung, Verständnis und Hilfe

Mein Ehemann Daniel Schuh (47 Jahre), Vater von drei erwachsenen Kindern, wurde am 07.05.2021 zum zweiten Mal mit BioNtech geimpft. Am 15.05.2021 hatte er den ersten Schlaganfall nach der Impfung und am 28.05.2021 wurde er notärztlich behandelt und mit schwerer neurologischer Symptomatik ins BKT Trier eingewiesen. Dort verblieb er bis zum 23.08.2021 in stationärer Behandlung.

Sein zu dem Zeitpunkt unerklärlicher Gesundheitszustand
1. Multiinfarktsyndrom mit akutem ischämischen Infarkt im Stromgebiet der Arterie cerebri media links (thalamuskulär), – mit Dysarthrie, Ataxie und schwerem hirnorganischen Psychosyndrom,
– unklarer Ätiologie hämostaseologischer Genese,
2. Rhabdomyolyse mit akutem Nierenversagen unklarer Ätiologie
3. Unklarer Anstieg der Infektzeichen mit nicht kontrollierbar fiebrigen Temperaturen unklarer Ätiologie,…
4. Zytokin-Freisetzungssyndrom unklarer Ätiologie…

Sein unklarer Gesundheitszustand wurde nach verschiedenen Untersuchungen und Tests am 16.06.2021 dem Gesundheitsamt in Trier und dem Paul-Ehrlich-Institut als Impfkomplikation per Fax gemeldet.
Sein Gesundheitszustand war lebensbedrohlich.

Am 23.06.2021 wurde mir, Tanja Schuh, beim Besuch meines Mannes durch den damaligen Stationsarzt mündlich mitgeteilt, dass der Gesundheitszustand auf die Covid-19 Impfung zurückzuführen sei, da alle Untersuchungen negativ waren.

Mein Mann hatte vor diesem Vorfall schon ein paar Schlaganfälle, verursacht durch eine tiefe Beinvenenthrombose und eine Stenose im Kopf. Diese Schlaganfälle waren aber immer auf derselben Hirnseite und konnten nachweislich immer auf eine Ursache zurückgeführt werden. Nach der Impfung betrafen die Schlaganfälle diesmal die andere Hirnseite und es wurde keine Ursache gefunden. Hinzu kamen dann noch Fieber und akutes Nierenversagen, was die Ursache nach wie vor nicht bestätigte und niemand wusste woher das alles gekommen ist.

Die behandelnden Ärzte der Neurologie im BKT Trier konnten für die beiden Infarkte und die heftige unklare Entzündungsreaktion keine bekannte Ursache ermitteln. Es wurde daher ein möglicher Zusammenhang mit der vorausgegangenen Coronaimpfung vom 07.05.2021 hergestellt. Dass die Vermutung einer Impfkomplikation besteht, und dass diese Komplikationen mit der Impfung im zeitlichen Zusammenhang stehen, wurde jedoch mit keinem Wort im Entlassungsbericht erwähnt.

Eine Anschlussheilbehandlung bzw. Wiedereingliederung in eine Rehabilitationsmaßnahme war nach dem Krankenhausaufenthalt nicht möglich, er wurde als Schwerstpflegefall entlassen.

Trotz Vorerkrankungen, die medikamentös gut eingestellt waren, hat mein Mann immer aktiv am Arbeitsleben teilgenommen und er war immer ein lebensfroher und lustiger Mensch. Dies änderte sich jedoch durch seine Pflegebedürftigkeit *(Pflegestufe 5 und Behinderung 100 % inkl. Kennzeichen B, G, aG, H, RF unbefristet seit 01.09.2021) *und wir sind auf Hilfe angewiesen. Leider werden uns hier immer wieder Steine in den Weg gelegt.

Mein Mann war Alleinverdiener in der Familie. Wegen einer finanziellen Notlage sind wir als Familie gezwungen, Schadensersatzansprüche zu stellen.

Einen kausalen Zusammenhang haben wir im BKT Trier angefragt, jedoch die Antwort erhalten, dass der Fall ihrerseits abschließend nicht so gewertet worden ist, dass die Impfung ursächlich ist. Dies erschließt sich jedoch auch nicht aus dem Entlassungsbericht.

Man hat das Gefühl, man wollte die Situation unter den Teppich kehren, warum sonst wurde der Verdacht einer Impfkomplikation und die erfolgte Meldung an das Paul-Ehrlich-Institut mit keinem Wort im Bericht erwähnt.

Laut Attest des Hausarztes meines Mannes sind nach bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnissen massive Entzündungsreaktionen mit Gefäßkomplikationen wie Schlaganfall als Folge von Coronainfektionen und Coronaschutzimpfungen bekannt.

Zusätzlich zu den gestellten Schadensersatzansprüchen haben wir beantragt, diese Impfkomplikation beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz als Impfschaden anerkennen zu lassen. Hier haben wir jedoch bisher auch keinen Erfolg und sind jetzt zum zweiten Mal in Widerspruch gegangen. Hierfür reicht es nicht aus, einen über sechs Monate hinausgehenden, bleibenden Gesundheitsschaden zu beweisen. (In dem Fall sind es weitaus mehr als 6 Monate). Vielmehr wird sich auf die Packungsbeilage des Impfstoffs und die darin bekannten Nebenwirkungenm sowie die vom Paul-Ehrlich-Institut veröffentlichten Sicherheitsberichte gestützt. Diese kommen allerdings nur aufgrund im Rahmen der Identifizierung neuer Signale “Observd-versus-Expected-Analyse” zustande. Dabei wird die Häufigkeit der dem PEI nach Impfung gemeldeten unerwünschten Ereignisse mit dem statistisch zufälligen und zu erwartenden Häufigkeiten in einer vergleichbaren (nicht geimpften) Bevölkerung unter Berücksichtigung verschiedener Zeitfenster verglichen. Ergibt sich eine signifikant höhere Melderate für ein Ereignis nach Impfung als es statistisch zufällig in einer vergleichbaren Population zu erwarten wäre, geht das PEI von einem Risikosignal aus, dass dann durch zusätzliche Studien weiter untersucht wird.
Die so gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse fasst das PEI in sog. Sicherheitsberichten zusammen und veröffentlicht diese.

Man kann sagen, je weniger Menschen einen Verdacht einer Impfkomplikation an das PEI melden, umso geringer ist die Chance jedes einzelnen dies als möglichen Impfschaden anerkannt zu bekommen.

Wir hoffen auf Aufklärung, Verständnis und Hilfe, denn überall wird man alleine gelassen und es werden einem immer mehr Steine in den Weg gelegt.

Liste aller Berichte